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Was sind Rentenberater?

Unter einem Rentenberater versteht man eine Person, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Rentenberater sind unabhängige Organe der Rechtspflege und im Umfang ihrer Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz einem

Rechtsanwalt gleichgestellt.

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund

ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in

diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater

eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung

vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im

Rechtsdienstleistungsregister führen.

Im Vergleich zu oder Steuerberatern stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine kleine Gruppe von

Rechtsdienstleistern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich sowie
  • betriebliche und berufsständische Versorgung

spezialisiert hat. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren

oder vor den deutschen Sozialgerichten prozessual vertreten.

Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten können steuerlich geltendgemacht werden.