Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Sozialversicherung und privaten Versicherungsunternehmen, die im Zusammenhang mit Ihren Rentenangelegenheiten stehen.
zu unseren Fachgebieten gehören:
- Rentenverfahren Altersrente
- Rentenverfahren Hinterbliebenenrente
- Rentenverfahren wegen Erwebsminderung
- Rentenbezug und Hinzuverdienst
- Prüfung Krankengeldansprüche bei den Krankenkassen, einschließlich Leistungsablauf
- Anerkennungsverfahren Schwerbehinderung
- Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten
- Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
- Zusatzversorgung öffentlicher und kirchlicher Dienst, Betriebsrenten
- Versorgungswerke der Verbände und freier Berufe
- Vorträge und Beratung von Unternehmen
Vergütung
Die Vergütung für unsere Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG). Die Gebühr für eine Erstberatung liegt zwischen 100,- € und 150,- €, zuzüglich Umsatzsteuer.
Weitere Dienste, wie Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellungen, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung stellen wir nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbaren mit Ihnen ein Pauschalhonorar.