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Unsere Leistungen

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Sozialversicherung und privaten Versicherungsunternehmen, die im Zusammenhang mit Ihren Rentenangelegenheiten stehen.

zu unseren Fachgebieten gehören:

  • Rentenverfahren Altersrente
  • Rentenverfahren Hinterbliebenenrente
  • Rentenverfahren wegen Erwebsminderung
  • Rentenbezug und Hinzuverdienst
  • Prüfung Krankengeldansprüche bei den Krankenkassen, einschließlich Leistungsablauf
  • Anerkennungsverfahren Schwerbehinderung
  • Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten
  • Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
  • Zusatzversorgung öffentlicher und kirchlicher Dienst, Betriebsrenten
  • Versorgungswerke der Verbände und freier Berufe
  • Vorträge und Beratung von Unternehmen

Vergütung

Die Vergütung für unsere Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG). Die Gebühr für eine Erstberatung liegt zwischen 100,- € und 150,- €, zuzüglich Umsatzsteuer.

Weitere Dienste, wie Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellungen, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung stellen wir nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbaren mit Ihnen ein Pauschalhonorar.